Branchenregelung Maklerprovisionen & TelefonmarketingSeit dem 1. Juni 2011 ist die Branchenregelung über Maklerprovisionen und Telefonmarketing in Kraft. maxi.ch hat diese Lösung ebenfalls unterzeichnet und unterstützt ihre Kundinnen und Kunden bei Reklamationen.Seit dem 1. Juni 2011 ist die von den Krankenversicherern vereinbarte Regelung in Kraft, die die Maklerprovisionen in der obligatorischen Grundversicherung begrenzt und die telefonische Kaltakquise für Grundversicherungsabschlüsse untersagt. maxi.ch trägt diese Branchenlösung mit und hat dazu die Branchenvereinbarung unterschrieben und entsprechende Vorkehrungen getroffen. Wo maxi.ch die Vereinbarung selber umsetzen kann, wird sie das vorbehaltlos tun. Von ihren externen, ungebundenen Vertriebspartnern, die als selbständige Unternehmen arbeiten und nicht der Helsana-Gruppe angehören bzw. deren Weisungen unterstehen, erwartet maxi.ch ebenfalls die kompromisslose Einhaltung der Vereinbarung. Allerdings übernimmt maxi.ch keine Gewähr für das Geschäftsgebaren Dritter und distanziert sich in aller Form von unlauteren Praktiken und solchen, die der Branchenvereinbarung widersprechen. Kundinnen und Kunden von maxi.ch, die den Eindruck erhalten, von einem Call Center in unangebrachter Weise angesprochen zu werden, können sich per Telefon 0844 88 95 96 oder Kontaktformular an den Kundendienst wenden. maxi.ch wird der Reklamation nachgehen und im Fall eines Verstosses gegen die Branchenvereinbarung deren kompromisslose Einhaltung anmahnen. | PrämienrechnerPersönliche BeratungWir beraten Sie gerne vonMontag – Freitag, 8 – 18 Uhr unter 0844 88 95 96. |
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