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maxi.ch - Die schlanke Krankenversicherung. (Keyvisual)


Generika

  

Generika sind mit Originalmedikamenten vergleichbar. Sie sind die Nachbauten langjährig bewährter Medikamente. In ihrer Qualität stehen sie den Originalmedikamenten in nichts nach – sie sind jedoch wesentlich günstiger.


Die teuren Medikamentenpreise in der Schweiz sind wesentlich mitverantwortlich für die stetige Kostensteigerung in unserem Gesundheitswesen. Jeder einzelne kann jedoch seinen dazu Teil beitragen, die hohen Medikamentenkosten zu senken.

Sie leisten mit der Wahl eines Generikums anstelle eines Originalpräparates einen bedeutenden Beitrag zur Senkung der Gesundheitskosten, ohne dabei qualitative Einbussen zu erleiden. Bei nichtpflichtigen und somit selbst zu bezahlenden Medikamenten macht sich diese Kosteneinsparung sogar direkt im eigenen Portemonnaie bemerkbar!

maxi.zero-Versicherte sind verpflichtet das Medikament zu wählen, welches zur Behandlung des Leidens am wirtschaftlichsten ist.

Interaktive Generika-Suche


Interaktive Suche nach Originalpräparaten, Generika und anderen Alternativen sowie nach Wirkstoffen. Sie sehen auf einen Blick, wie viel Prozent Sie sparen können, und erhalten zu vielen Medikamenten umfassende Informationen der Hersteller und Vertreiber.

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Erhöhter Selbstbehalt auf Originalmedikamente


Mit Generika profitieren Sie von kleineren Kostenbeteiligungen (Selbstbehalt und Jahresfranchise) und sparen somit bares Geld. Wer die teureren Originalpräparate aus der Liste der Arzneimittel mit erhöhtem Selbstbehalt einem günstigeren Generikum vorzieht, bezahlt 20% anstatt 10% Selbstbehalt.
 
Mit dem erhöhten Selbstbehalt will der Bundesrat für Patienten einen finanziellen Anreiz schaffen, bei gleichwertigen Medikamenten das preisgünstigere Generikum zu wählen. Dadurch will er nicht nur Kosten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sparen, sondern auch die Abgabe von Generika fördern.
 
Der höhere Selbstbehalt von 20 Prozent auf Originalmedikamenten gelangt nur unter folgenden Bedingungen nicht zur Anwendung:

  • wenn es kein Generikum gibt

  • wenn das Originalmedikament auch bei Vorliegen eines Generikums aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist

  • wenn die Preisdifferenz zwischen Originalmedikament und Generikum weniger als 20 Prozent beträgt.

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