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Unfalldeckung ausschliessen
Wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist bereits über seinen Arbeitgeber gegen Unfall versichert und kann deshalb die Unfalldeckung bei der obligatorischen
Krankenversicherung ausschliessen.
Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind alle Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, automatisch durch
diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert.
Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) die Unfalldeckung ausschliessen. Dadurch reduziert sich Ihre
Grundversicherungsprämie um 7%.
Sobald Sie nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind – beispielsweise weil sie arbeitslos werden oder weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten
– müssen Sie die Unfalldeckung in der obligatorischen Grundversicherung wieder einschliessen lassen. Damit entfällt dann auch wieder die Prämienreduktion
von 7%.
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